Nach den Richtlinien des Arbeitschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes ist in allen Werkteilen eine betriebsärztliche Betreuung sichergestellt. Externe Betriebsärzte führen erforderliche Untersuchungen und Arbeitsplatzbegehungen durch. Neben der betriebsärztlichen Versorgung spielen Pflegehilfen eine zunehmend wichtigere Rolle.
Wesentliche Aufgaben der Pflege:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Sozialdienste der Werkstätten.
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