Eingangsverfahren

Die Werkstatt für behinderte Menschen führt im Einvernehmen mit dem zuständigen Rehabilitationsträger ein Eingangsverfahren durch. Es soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe in Betracht kommen (SGB IX § 40).

Das Eingangsverfahren dauert bis zu drei Monate. In dieser Zeit lernt der Beschäftigte den Arbeitsalltag und die Mitarbeiter der Einrichtung kennen. Er erprobt seine Fähigkeiten und macht sich mit den Anforderungen eines Arbeitsplatzes vertraut. Pädagogische Fachkräfte begleiten ihn und schätzen seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten (Kompetenzanalyse) ein. Am Ende des Eingangsverfahrens wird ein individuller Eingliederungsplan als Grundlage für die Beratung im Fachausschuss erstellt.

Der Fachausschuss bezieht Stellung zu der Frage, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Betroffenen weiterhin in Betracht kommen. Für die meisten Beschäftigten, die das Eingangsverfahren durchlaufen haben, schließt sich eine zweijährige berufliche Bildungsphase innerhalb der Werkstatt an.