Werkstattvertrag, Bildungsvertrag

Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt, das aus dem Produktionserlös der Werkstatt gezahlt wird, sie sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert.

Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses zwischen dem behinderten Menschen und dem Träger der Werkstatt wird im Werkstattvertrag näher geregelt. 

Der Werkstattvertrag der Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg gGmbH ist in leicht verständlicher Sprache abgefasst und wird mit dem Beschäftigten ausführlich besprochen.

Für das Eingangsferfahren und die Nachflgende Berufsbildung wird ein eigener Bildungsvertrag abgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Sozialdiensten der Werkstätten.