Barrierefreies Internet (englischer Fachbegriff: Web Accessibility) bezeichnet Internetdarstellungen, die von allen Nutzern uneingeschränkt genutzt werden können. Dies schließt Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen ein.
Zum 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten mit der zentralen Forderung, alle Internet- und Intranet-Angebote der Bundesverwaltung barrierefrei zu gestalten. Weitere Ausführungen hierzu sind in der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BIVT) enthalten. Seit 2006 sind alle Behörden der Bundesverwaltung verpflichtet, den Anforderungen des BIVT zu entsprechen. Der Gesetzgeber empfiehlt auch kommerziellen Unternehmen die freiwillige Übernahme der Richtlinien.
Die Werkstatt für Behinderte der Stadt Nürnberg gGmbH setzt die Grundsätze einer barrierefreien Kommunikation im Internet um. Unsere Internetseiten sind hinsichtlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung überprüft und mit der Stufe AA der Web Accessibility Initiative (WAI) qualifiziert. Die vorliegende Internetdarstellung entspricht der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV), Priorität I. Weitere Bemühungen folgen, um den Anforderungen der Web Accessibility Initiative (WAI) sowie den Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C) gerecht zu werden.
Zentrale Merkmale barrierefreier Webseiten im vorliegenden Internetauftritt:
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