Rehabilitationsträger       

Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung erbringen nach Maßgabe des Einzelfalles unterschiedliche Träger der Rehabilitation. Kontinuierliche Kontakte zu den Leistungsträgern ergeben sich bei den Aufnahmeverfahren in Werkstatt oder Wohnheim, bei Pflegesatzverhandlungen, weiteren Besprechungen oder fachbezogenen Zusammenkünften. 
 
Im Werkstattbereich sind für die meisten behinderten Menschen zwei Träger der Rehabilitation als Leistungsträger relevant:

  • Die Agentur für Arbeit übernimmt in der Regel die Kosten für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
  • Für den Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk Mittelfranken) die Kosten. Im Einzelfall können aber auch andere Rehabilitationsträger zuständig und damit Kostenträger sein (siehe SGB IX § 42).

Seit 1. Januar 2008 ist der Bezirk Mittelfranken neben stationären und teilstationären auch für die ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderung zuständig; beispielsweise für das ambulant betreute Wohnen behinderter Menschen. 

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